Wer selber einmal in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt worden ist, oder ihn unglücklicherweise vielleicht selber verursacht hat, weiß, wie dramatisch eine solche Situation sein kann. Vor Ort gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und durch umsichtiges Handeln die Sachlage so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen.
Was aber passiert hinterher, wenn der Unfallverursacher nicht nur mit heftigen Vorwürfen, sondern auch noch mit Schmerzensgeldforderungen konfrontiert wird? Glücklich derjenige, der dann sagt: Moment, ich habe eine Insassen-Unfallversicherung. In diesem Fall ist er finanziell auf der sicheren Seite.
Wenn Personen, die sich im Auto des Versicherten befunden haben, unmittelbar durch das Lenken, Benutzen, Behandeln, das Be- und Entladen oder das Abstellen des Fahrzeugs einen Schaden erlitten haben, dann greift die Insassen-Unfallversicherung. Aber auch, wenn Unfälle beim Ein- oder Aussteigen passiert sind. Belädt man also beispielsweise den Rücksitz des Autos – auf dem bereits eine Person sitzt - mit einer schweren Ladung, die dann verrutscht und den Sitzenden dadurch verletzt, dann zahlt die Insassenversicherung.
Der Schutz geht aber noch weiter. Auch der Tod eines Insassen, selbst wenn er Monate nach dem Unfall eintritt, ist in einem entsprechenden Versicherungspaket mit abgedeckt. Auch wenn ein Unfall zur andauernden körperlichen oder geistigen Behinderung eines Insassen führt, greift die Insassen-Unfallversicherung. Für all diese Fälle hat der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung einen bestimmten Betrag im Versicherungsvertrag vereinbart. Müssen Insassen nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt werden, zahlt die Insassen-Unfallversicherung für jeden Tag, an der sich der Geschädigte im Krankenhaus befindet, das Tagegeld.
Insbesondere bei Fahrten ins Ausland sollte man darauf achten eine Insassen-Unfallversicherung zu haben, da die Leistungen der ausländischen KFZ-Versicherer häufig völlig unzureichend sind.