Die Kfz Haftpflichtversicherung deckt die Schadenersatzverpflichtungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Betrieb eines versicherten Fahrzeugs im Straßenverkehr entstehen, in der Regel durch einen Verkehrsunfall. In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Fahrzeughalter.
Die Kfz Haftpflichtversicherung deckt entstandene Personenschäden inklusive Heilungskosten und auch Rentenzahlungen bei eingetretener Invalidität. Zur Behebung von Sachschäden übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen an beschädigten Fahrzeugen und Objekten wie Verkehrsschildern oder Leitplanken und zahlt Prämien für Wertminderungen. Außerdem tritt sie für Vermögensschäden wie zum Beispiel Verdienstausfälle ein und ist darüber hinaus zur Wiedergutmachung immaterieller Schäden, etwa zur Zahlung von Schmerzensgeld, verpflichtet. Für Schäden am eigenen Fahrzeug oder Vermögen kommt die Kfz Haftpflichtversicherung dagegen nicht auf.
Die gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme liegt bei 2,5 Millionen Euro für Personen- und 500.000 Euro bei Sachschäden. Die meisten Versicherer gewähren normalerweise pauschale maximale Deckungssummen zwischen 50 und 100 Millionen Euro, wobei eine Begrenzung von 8 Millionen Euro pro Geschädigter Person gilt. Aus dem Versicherungsvertrag ergibt sich gegenüber dem Geschädigten die Verpflichtung des Versicherers, Leistungen bis zur Grenze der Deckungssumme zu erbringen. Darüber hinaus entstandene Schäden sind gegebenenfalls vom Versicherten selbst aufzubringen.
Die Möglichkeit des Versicherers, den Verursacher für erbrachte Leistungen in Regress zu ziehen, besteht in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dazu zählen erhebliche, für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs relevante Mängel oder Fahrten und Alkoholeinfluss. Der Regressanspruch ist auf 5.000 Euro begrenzt. Allerdings wurden in schweren Fällen dem Versicherer bereits doppelte oder noch höhere Ansprüche zugesprochen.
Aufgrund des so genannten Kontrahierungszwangs ist jede Kfz Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Antrag auf die Erteilung einer Versicherung zu bestätigen. Dies kann nur unter ganz bestimmten Umständen verweigert werden.