Beim KFZ Leasing bleibt das KFZ Eigentum des Leasinggebers (Autohaus). Der Leasingnehmer (Kunde) erhält das Fahrzeug zu vertraglich festgelegten Bedingungen für einen bestimmten Zeitraum. Die gefahrenen Kilometer werden fest vereinbart. Für die Nutzung wird eine monatliche zu zahlende Leasingrate für das KFZ Leasing festgelegt.
Nach Ablauf der vereinbarten Zeit wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Der Leasingnehmer kann es auch zu einem zu Beginn des Vertrages vereinbarten Restwert kaufen. Der Vorteil des KFZ Leasing liegt in erster Linie im gewerblichen Bereich.
Das geleaste KFZ belastet die Firma nicht, weil es nicht zum Firmenbestand gehört. Die monatlichen Leasingraten sind steuerlich voll absetzbar. Nach Ablauf der vertraglichen Zeit geht es wieder an den Leasinggeber zurück. Der Leasingvertrag ist in der Regel nicht kündbar und wird nur bei Konkurs oder Tod des Leasingnehmers aufgelöst. Wenn sich die Bedingungen in der Zeit des KFZ Leasing stark verändern (mehr oder weniger Kilometer), kann bei den meisten Verträgen eine Vertragsveränderung erfolgen. Diese ist in der Regel kostenpflichtig.
Bei günstigen Leasingraten kann das KFZ Leasing auch für Privatpersonen günstig sein, besonders wenn das Fahrzeug anschließend übernommen wird. Das KFZ wird zum vorher vereinbarten Zeitwert gekauft.
Unten stehend haben Sie einen kleinen Marktüberblick zu unseren Premiumpartnern im Kfz Leasing Bereich. Teilweise können Sie bei den aufgeführten Anbietern eine Onlinekalkulation durchführen.