Schadenfreiheitsrabatte

Der Schadenfreiheitsrabatt, abgekürzt SF-Rabatt, ist der Wert, der dem Versicherten je nach Höhe der schadenfrei gefahrenen Jahre auf die Grundprämie erstattet werden kann. Er meint den Prozentsatz der einzelnen Schadenfreiheitsklassen, denen man von der Versicherungsgesellschaft je nach unfallfreien Jahren zugeordnet wird. Der SF-Rabatt ist in den jeweiligen Tarifbestimmungen nachzulesen und wird von den Versicherungen individuell bestimmt. Daher kann es starke Schwankungen zwischen den verschiedenen Gesellschaften geben. Funktion des Schadenfreiheitsrabatts ist es, eine möglichst große Beitragsgerechtigkeit zu gewähren.

Schadenfreiheitsrabatte sind bei den meisten Versicherungen auch übertragbar. Dies ist durchführbar zwischen Eltern und Kindern, Ehe- und Lebenspartnern und zwischen Großeltern und Enkeln. Dabei gilt grundsätzlich die Regel, dass nur so viele schadenfreie Jahre übernommen werden können, wie man seit dem Erhalt des Führerscheins selbst hätte erlangen können. So kann eine Person, die erst seit fünf Jahren den Führerschein besitzt, auch nur fünf Jahre übertragen bekommen. Dabei kann der Rabatt nur vollständig übernommen werden und steht deshalb dem Vorbesitzer nicht mehr zur Verfügung. Auf jeden Fall sollte man vor einer Rabattübertragung die Konditionen seiner Versicherungsgesellschaft überprüfen.

Bei einem Versicherungswechsel wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht von der neuen Versicherungsgesellschaft übernommen. der neue Versicherer informiert sich beim vorherigen Versicherer über die Höhe der unfallfreien Jahre und bestimmt nach seinen eigenen Tarifbestimmungen den SF-Rabatt. Dies kann von Vorteil oder Nachteil des Versicherten sein.

Abgezogen wird eine bestimmte Anzahl unfallfreier Jahren im Falle eines Schadens. Dies passiert getrennt nach Vollkasko und Kfz-Haftpflichtversicherung zu Anfang des nächsten Versicherungsjahres. Bei der Teilkasko gibt es keine Auswirkungen. Die Höhe der abzuziehenden Jahre wird nach der Rückstufungstabelle der jeweiligen Tarifbestimmungen bestimmt.

Manche Versicherer bieten einen sogenannte Rabattretter oder Rabattschutz an. Dieser vermindert die Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse. Die Rückstufung kann gegen Zahlung innerhalb einer Frist von sechs Monaten verhindert werden.

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