Statt Geldstrafe Führerschein weg

Dass Delikte wie Diebstahl oder auch Körperverletzung künftig mit Führerscheinentzug geahndet werden sollen, haben in den letzten Jahren schon mehrfach Politiker gefordert. Nun planen die Justizminister der Länder offensichtlich tatsächlich das was schon viele seit langer Zeit fordern. Diese parallele Bestrafung würde vor allem junge Straftäter treffen, denn Wochenendarreste und auch Geldstrafen (die meist von den Eltern bezahlt werden) würden nur wenig ziehen und die jungen Menschen würden auch weiterhin versuchen mit nur so wenig Strafe von weiteren Straftaten abzuhalten. Doch würde man den jungen Straftätern den Führerschein entziehen, dann würde sie dies härter treffen. Bislang können Fahrverbote nur bei Verkehrsdelikten als Hauptstrafe verhängt werden, nicht aber bei anderen Straftaten. Bzw. allenfalls sah man den Entzug der Fahrerlaubnis auch noch dann zu verhängen an, wenn es um eine Zusatzstrafe bei Verkehrsdelikten ging. Viele Experten sehen in einem befristet verhängten zusätzlichen Fahrverbot bei Körperverletzung und Diebstahl aber eine wirksame Erziehungsmethode und auch eine Art von Freiheitsentzug, weil dies die Bewegungsfreiheit doch erheblich einschränke. Da nützt den Betroffenen dann auch das Tagesgeld Konto der Eltern nichts, von dem diese jederzeit für das Begleichen der Schuld Geld abheben können.

Bereits in einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses sollen die meisten Bundesländer nach Presseinformationen ihre Zustimmung für diese Parallelbestrafung von Straftätern signalisiert haben. Das heißt wohl auch, dass es wohl nach der Beschlussvorlage schnell eine Mehrheit geben wird, womit der Beschluss verabschiedet werden könnte. Die Experten halten diese Art von Zusatzstrafe gerade im Jugendstrafrecht für “erzieherisch und wirksam”. Aber auch für Erwachsene kommt diese Art der Zusatzbestrafung natürlich in Betracht. Denn auch für diese sind Auto oder Motorrad ein Statussymbol. Der Zeitraum, der vorgeschlagen werden wird für diese Zusatzbestrafung wird mit bis zu sechs Monaten angegeben. Aber auch dies ist schon ein Denkzettel und eine Besinnungsmaßnahme. Es findet sich derzeit kein Experte, der ein Fahrverbot im Bereich des Jugendstrafrechts für sinnvoll hält.

Andere Leser interessierten sich auch für: