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Autoversicherung im Ausland

Immer mehr globalisiert sich die Welt und Europa wächst stets zusammen. Somit wohnen viele Menschen in Deutschland, Frankreich, Österreich oder Polen. Viele Menschen besitzen ein Auto und eine dazu gehörige Kfz- Versicherung. Stellt sich nun vielen Versicherungsnehmern die Frage, inwieweit ein Schutz im Falle eines möglichen Unfalls im Ausland gewährleistet ist. Oder ein anderes Beispiel, ein Bürger hat in der Schweiz sein Auto versichert und möchte nun wieder nach Deutschland zurückkehren. Werden tatsächlich alle schadensfreien Zeiten anerkannt und können übernommen werden.

Wie erfolgt eine Anrechnung?

Die Anrechnung von Zeiten, in denen der Auto-Versicherer schadenfrei blieb können einfach so anerkannt werden, diesbezüglich gibt es in Europa keinerlei Probleme. Die Anrechnung der ausländischen Vorversicherung richtet sich wie gehabt nach der Dauer der Versicherung. Damit eine Dokumentation einwandfrei erfolgen kann, ist die Originalbescheinigung von der Vorversicherung im Ausland notwendig. Außerdem müssen auf der Bescheinigung Angaben stehen über das Fahrzeug, die Anzahl der Kalenderjahre, in denen der Versicherungsnehmer unfallfrei war und Meldedaten über mögliche Schäden. Die Bescheinigung muss zudem in deutscher Übersetzung vorliegen.

Es ist auch möglich deutsche und ausländische Vorversicherungen zusammenzuziehen. Das Ende des Vorvertrages darf sich mit dem ausländischen Vertrag nicht mehr als einen Monat überschneiden. Wenn der Überschneidungszeitraum jedoch länger ist, dann kann eine Anrechnung der Vorversicherung aus dem Ausland leider nicht erfolgen. Eine deutsche Vorversicherung die angerechnet werden kann, wird immer der ausländischen Vorversicherung vorgezogen, wenn die Zeiten parallel sein sollten.

Vorteile der Autoversicherung im Ausland

Eine Auslandsversicherung für das Auto ist in der heutigen Zeit sehr bequem, da viele Menschen sich überlegen mal eben über das Wochenende über die Grenze zum Baden oder zum Einkaufen zu fahren. Dies wird dann meist ganz bequem mit dem eigenen Auto erledigt. Jedoch stellt sich dann die Frage, wie verhält es sich eigentlich mit dem Versicherungsschutz für das eigene Auto, falls es mal krachen sollte. Sollte es wirklich zu einem Unfall im Ausland kommen, dann sollte so schnell wie möglich ein Europäischer Unfallbericht angefertigt werden und die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden. Um Verständnisprobleme zu vermeiden, wird der Unfallbericht meist in mehreren Sprachen angefertigt. Bei der Versicherungskarte handelt es sich um einen Nachweis, dass der Autofahrer auch tatsächlich eine Haftpflichtversicherung hat. Nun sollte er sich überlegen, ob es Sinn mache einen zusätzlichen Schutz in Form einer Auslandsversicherung zu haben. Zudem gibt es eine sogenannte Verkehrsrechtsschutzversicherung, dabei hat der Versicherungsnehmer

Wie man richtig nach einem Unfall reagiert

Kommt es zu einem Unfall im Ausland, dann haben Autofahrer den Vorteil, dass sie von der Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie profitieren die im Jahr 2003 umgesetzt wurde. Demnach ist die europäische Assekuranz verpflichtet, jeweils einen Beauftragten zu benennen. Bei einem Unfall gibt es somit einen Ansprechpartner für die Versicherung und den Geschädigten. Der Zentralruf des Autoversicherers teilt mit, wer zuständig ist. Bei der Bearbeitung gibt es einen höchsten Bearbeitungszeitraum von drei Monaten. Dauert die Abwicklung länger, dann kümmert sich die Verkehrsopferhilfe darum. Sollte es einmal zu einem Unfall kommen, dann gelten auch die herkömmlichen Regeln, wie Unfallstelle absichern und alle wichtigen Details mit der Kfz- Versicherung klären. Denn diese muss sofort über den Schaden informiert werden.

Informieren über Verkehrsregeln in europäischen Ländern

Wenn man mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte man sich vorab über dort geltende Verkehrsregeln informieren. In einigen Ländern, wie den Niederlanden z. B. gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Das Telefonieren ist auch in anderen Ländern meist verboten, es sei denn man telefoniert mit einer Freisprechanlage. Zudem sollte man sich informieren, wie hoch die Promillegrenze ist, damit der Führerschein nicht in Gefahr gerät. In anderen Ländern herrschen ziemlich strenge Regeln, was das Parken anbelangt. Einmal falsch parken kann dann sehr teuer werden. Hält man sich jedoch an alle Regeln, dann droht meist keine Gefahr.

Haftpflichtschutz in Europa

Egal ob man an der französischen Küste oder in Dänemark Urlaub macht, der Autofahrer kann sich auf den Schutz seiner Haftpflichtversicherung verlassen. Kommt es während des Auslandsaufenthaltes zu einem Unfall, dann haftet die Versicherung in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Dieser Schutz gilt in allen europäischen Ländern und auch Ländern die noch zu EU gehören, wie z. B. die Kanaren oder Madeira. Einen Nachweis in Form der grünen Versicherungskarte sollte man als Autofahrer immer mit sich führen. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann kann man die zentrale Nummer für Autoversicherer wählen und den Unfall dort als erstes melden. Notwendig ist dabei das Kennzeichen des Unfallgegners, damit die Versicherung des Anderen ausfindig gemacht werden kann. In einigen Fällen reicht es nicht aus, sich auf den bisherigen Versicherungsschutz zu verlassen. Der Geschädigte läuft Gefahr auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben, weil der Unfallgegner z. B. keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat. Auch bestimmte Ausgaben für einen Mietwagen werden eventuell nicht überall übernommen. Als Autofahrer kann man sich mit einer Auslands- Police auf die sicherere Seite bringen. Oft wird in diesem Zusammenhang die Mallorca- Police erwähnt, die jedoch nur für die Insel Mallorca gültig ist. Man wird dann mit solch einer Versicherung so gestellt, als wenn der Unfall in Deutschland passiert wäre. In wenigen Haftpflichttarifen ist diese Auslandsversicherung zum Teil enthalten. Jedoch sollte man dies vor Antritt des Urlaubs ausreichend prüfen zum dann eventuell aufstocken. Manche Versicherungen schließen einige Ländern auf Grund der Gefährlichkeit auch aus dieser Auslands- Versicherung aus.

Ein sinnvoller Schutz kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung bieten. Denn gerade wenn Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden müssen, dann zahlt man häufig jede Menge Geld für einen Anwalt. Der Verkehrsrechtsschutz hilft in solch einem Fall. Es sind jedoch Einschränkungen möglich, wenn der Autofahrer z. B. im Ausland tätig ist, dann muss er für solch einen Tarif meist sehr viel Geld zahlen. In solch einem Fall sollte man sich genau überlegen, ob diese Versicherung dann noch viel bringt. Ein Schutzbrief bietet nach einer Panne oder einem Unfall auch viel Unterstützung. Diesen bietet der Automobilclub oder die Kfz- Versicherung an. Es werden dann z. B. Kosen für den Abschleppdienst oder die Übernachtung an einem anderen Ort übernommen. Vorher sollte man auch hier prüfen, ob diese Versicherung unbedingt notwendig ist. Vergewissern sollte man sich vor jeder Reise immer, ob ein ausreichender Schutz im Ausland besteht. Dann kann die Reise losgehen.