Autoversicherung kündigen – Alles was man wissen muss!
Ein Auto haben heute mehrere Millionen Bundesbürger. Und jedes Jahr müssen ein paar Hunderttausend ihre Autoversicherung kündigen. Die Autoversicherung kündigen funktioniert dabei eigentlich ganz einfach. Doch wie bei allen Dingen gibt es auch hier Regeln, die man einhalten muss.
Autoversicherung kündigen – Fristgerechte Kündigung
Die einfachste Art, eine Versicherung zu kündigen ist immer die, es fristgerecht zu tun. Wer eine Autoversicherung kündigen will, für den ist der Stichtag der 30. November. Denn: Eine Autoversicherung kündigen ist nur bis zum 31.12. möglich. Dabei gilt eine Mindestfrist von einem Monat. Damit ist der 30.11. der letzte Tag, an dem ein Kündigungsschreiben eingehen darf. Wohlbemerkt eingehen! Beim Autoversicherung kündigen und auch bei anderen Versicherungen gilt nicht der Tag der Übergabe an die Post, sondern der Tag, an dem das Schreiben bei der Versicherung eingegangen ist.
Der 31.12. gilt standardmäßig als der Tag, bis zu dem eine Autoversicherung gekündigt werden muss. Allerdings haben sich in den letzten Jahren bei den Versicherungen auch unterjährige Verträge mehr und mehr durchgesetzt. Sie beginnen mitten in einem laufenden Jahr und können auch im laufenden Jahr enden. Um die Autoversicherung kündigen zu können, gilt hier das Monatsende des Vertragsabschlusses als Grenze. Die Frist von einem Monat bliebt dabei erhalten. So muss das Kündigungsschreiben eines Autobesitzer dessen Versicherung regulär zum 30.04. ausläuft und er seine Autoversicherung kündigen will, bis spätestens 31.03. bei der Versicherung eingegangen sein.
Autoversicherung kündigen – Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen, fristgerechten Kündigung haben Autobesitzer auch die Möglichkeit, außerordentlich ihre Autoversicherung kündigen zu können. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann und sollte der Besitzer dem Versicherer einen Termin setzen. Kann er dies nicht, hat die Versicherung ein Widerspruchsrecht binnen 7 Tagen. Hat sie sich binnen dieser Zeit nicht gemeldet, gilt die Versicherung als sofort gekündigt. In der Praxis ist es nur unter drei Umständen möglich, außerordentlich eine Autoversicherung kündigen zu können. Erhöhung der Beiträge außerhalb der Regelungen: Wenn eine Versicherung die Beiträge erhöht und dies nicht im Vertrag so vorgesehen ist, dann hat der Versicherungsnehmer das Recht sofort und ohne Widerruf seine Autoversicherung kündigen zu dürfen.
Verkauf oder Verschrottung des Fahrzeugs: Wird der Wagen verkauft oder kann er nach einem Unfall nicht mehr genutzt werden, ist die Versicherung nutzlos geworden. Auch dann hat der Versicherungsnehmer das Recht, sofort seine Autoversicherung kündigen zu dürfen. Ein Beleg für den Verkauf oder die Verschrottung sollte beigelegt werden. Das gilt aber nicht, wenn der Wagen wegen Nicht-Benutzung stillgelegt wird. Dann darf nur eine ordentliche Kündigung erfolgen. Tod des Versicherungsnehmers: Stirbt der Versicherungsnehmer ist jede Versicherung hinfällig. Die Hinterbliebenen können die Autoversicherung kündigen. Dazu müssen sie ein Kündigungsschreiben mit einer Kopie der Todesurkunde einreichen.
Autoversicherung kündigen – Wie richtig machen?
Eine Autoversicherung kündigen sollte grundsätzlich immer schriftlich erfolgen. Nur geschriebene Dokumente haben Beweiskraft, sollte die Kündigung angefochten werden. Genutzt werden sollte ein computergeschriebener Text auf einem weißen, nur einseitig beschriebenen Papier. Auf gar keinen Fall dürfen handgeschriebene Dokumente eingereicht werden. Auch eine Kündigung per E-Mail hat keine Beweiskraft, da eine Mail sehr leicht geändert werden kann. Damit es beim Autoversicherung kündigen nicht zu Missverständnissen kommt, sollten die folgenden Angaben auf jeden Fall enthalten sein:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Name und Anschrift der Versicherung (wenn es einen direkten Kontaktmann gibt dann ihn, ansonsten die allgemeine Anschrift, die auch in den Versicherungsunterlagen erwähnt ist)
- Die Vertragsnummer in einem Betreff mit dem Begriff „Kündigung“
- Kennzeichen und Typ des Autos
- Die Formulierung, dass der Versicherungsnehmer kündigen will
- Ein Datum, zudem die Versicherung gekündigt werden soll (ordentlich bis 31.12., außerordentlich sofort oder zu genauem Datum)
- Eine handschriftliche Unterschrift (wegen der Beweiskraft)
Mit diesen Angaben ist das Kündigungsschreiben voll aussagefähig und kann in der Regel auch nicht mehr angefochten werden. Um ganz sicher zu gehen, dass das Schreiben auch rechtzeitig beim Versicherungsnehmer angekommen ist, empfiehlt es sich außerdem, es per Einwurf und Einschreiben abzuschicken. Dann wird die Ankunft vom Empfänger quittiert. Auch der Absender erhäl eine Quittung und hat damit einen rechtlich gültigen Beleg. Wer die Möglichkeit hat, das Kündigungsschreiben per Fax zu schicken, sollte einen Faxbericht aufheben. Beide gelten als Beweismittel.
Autoversicherung kündigen – Wann die neue Versicherung abschließen?
Eine Autoversicherung kündigen macht man in der Regel, um bei einem günstigeren oder leistungsmäßig besseren Anbieter neu zu beginnen. Hat man fristgerecht seine Autoversicherung kündigen können oder außerordentlich einen Termin festgelegt, dann bleiben einem genug Zeit, um eine neue Versicherung zu finden.
Noch besser ist es aber, wenn man die neue Versicherung findet, bevor man die alte Autoversicherung kündigen will. Sollte es unerwartet dazu kommen, dass die neue Versicherung nicht zum vereinbarten Termin beginnen kann, dann steht man eine Zeit lang ohne Versicherungsschutz da. Kein guter Umstand. Daher ist es sinnvoller, mit dem neuen Versicherungsnehmer alles klar zu machen und erst dann die alte Autoversicherung kündigen zu lassen. Kommt die neue Versicherung durch einen Mitarbeiter zustande, der im Ort arbeitet, dann hilft dieser in der Regel auch, dabei die alte Autoversicherung kündigen zu lassen. Zudem setzt er sich mit ihnen in Verbindung und tauscht alle notwendigen Daten aus, die für die neue Versicherung wichtig sind.
Autoversicherung kündigen – Was sollte man bei der neuen Versicherung beachten?
Der Wahl einer neuen Versicherung ist in erster Linie eine Frage des Geldes. Aber man sollte nicht seine alte Autoversicherung kündigen nur um Kosten zu sparen. Wichtig sind auch immer die Leistungen der neuen Versicherungen. Zwar haben viele Besitzer schon ein gutes Auge auf die Details, aber sie übersehen oft auch Einzelheiten oder beachten wichtige und oft kostenpflichtige Zusatzleistungen nicht.
Zu ihnen gehören:
- Der Versicherungsschutz für alle Mitfahrer (auch jene, die nicht zur Familie gehören) kann sehr wichtig sein für Personen, die öfter Fahrgemeinschaften bilden.
- Nutzen auch andere Personen den Wagen (zum Beispiel die Kinder) sollten auch die und deren Mitreisende durch die Versicherung geschützt sein.
- Für alle, die mit ihrem Wagen gerne ausgedehnte Reisen unternehmen ist auf jeden Fall eine Erstattung von Bergungskosten wichtig.
- Für die gleiche Gruppe von Personen sollte der volle Versicherungsschutz erhalten bleiben, auch bei Reisen in Nicht-EU Länder.